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   LG Schweinfurt, 29.10.2020 - 12 O 402/20   

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https://dejure.org/2020,82668
LG Schweinfurt, 29.10.2020 - 12 O 402/20 (https://dejure.org/2020,82668)
LG Schweinfurt, Entscheidung vom 29.10.2020 - 12 O 402/20 (https://dejure.org/2020,82668)
LG Schweinfurt, Entscheidung vom 29. Oktober 2020 - 12 O 402/20 (https://dejure.org/2020,82668)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 195, § 199, § 242, § 826
    Keine Verjährung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal bei Klageerhebung im Jahr 2020 (hier: SEAT Alhambra Style 2.0 TDI)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus LG Schweinfurt, 29.10.2020 - 12 O 402/20
    a) Indem die Beklagte den Motor für das streitgegenständliche Fahrzeug mit der streitgegenständlichen Software zur Prüfstanderkennung ausgestattet und in den Warenverkehr gebracht hat, liegt eine vorsätzliche sittenwidrige Handlung vor, die beim Kläger zu einen Vermögensschaden geführt hat (vgl. für den streitgegenständliche EA189-Motor: BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19 - Rz. 12 ff.).

    b) Die schädigende Handlung ihrer Mitarbeiter ist der Beklagten über § 31 BGB zuzurechnen (BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19 - Rz. 29 ff.).

    Der Käufer muss sich jedoch gezogene Nutzungen anrechnen lassen (BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19-Rz. 64ff).

    § 287 ZPO erfolgt (vgl. etwa auch BGH, Urteil vom 25.5.2020 -VI ZR 252/19 - Rz. 80), indem der Bruttokaufpreis (hier: 29.375,99 Euro) mit den gefahrenen Kilometern multipliziert und das Produkt durch die bei Vertragsschluss zu erwartende Restlaufleistung des Fahrzeugs dividiert wird.

    Bei den Fällen der Abgasmanipulation in Zusammenhang mit dem Motor EA 189 gibt es erst seit dem Mai 2020 eine abschließende rechtliche Klärung durch den BGH (Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19 -).

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 367/19

    Erfolgreiche Revision gegen Abweisung einer Schadensersatzklage in einem

    Auszug aus LG Schweinfurt, 29.10.2020 - 12 O 402/20
    Der für einen Anspruch aus § 826 BGB erforderliche Schaden des Klägers ist nicht dadurch entfallen, dass dieser das von der Beklagten entwickelte Software-Update hat durchführen lassen (BGH, Urteil vom 30. Juli 2020 - VI ZR 367/19 -).
  • OLG Bamberg, 09.11.2021 - 5 U 438/20

    Kein Restschadensersatzanspruch des geschädigten Gebrauchtwagenkäufers nach § 852

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Schweinfurt vom 29.10.2020, Az. 12 O 402/20, abgeändert.
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